Product Information
- Author
- Herausgeber: VDMA
- EAN
- 4250697511709
- Edition
- 2003
- Umfang
- 8 Seiten
- Delivery time
- next business day
- Verfügbare Sprachen:
-
- EN-English
- DE-German
- FR-French
Konsignationslager-Vertrag | PRINT DE-German
12.01 EUR *
Gesamtpreis: 12.01 EUR *
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11.22 EUR excl. VAT
available
Description
Konsignationslager-Vertrag | PRINT DE-German
VDMA 2003
8 Seiten
Mitgliederpreis nach Anmeldung sichtbar
Leitfaden und Muster
Nutzen:
Zur schnellen Abwicklung von Lieferverträgen kann die Einrichtung eines Konsignationslagers dienlich sein. Die hiermit verbundenen Rechte und Pflichten werden durch den Konsignationslager-Vertrag geregelt. Der Konsigantionslager-Vertrag stellt eine Zusatzvereinbarung zu Handelsvertreter- oder Vertragshändler-Verträgen dar. Der kaufmännische Sprachgebrauch versteht unter einem Konsignationslager einen Warenbestand, der von einem Unternehmer einem zu seiner Absatzorganisation gehörigen selbständigen Gewerbetreibenden zur sofortigen Belieferung der Kundschaft, in manchen Fällen auch zu Vorführungs- und Ausstellungszwecken, überlassen wird. Von wesentlicher Bedeutung ist, daß ein Konsignationslager-Vertrag keinen selbständigen Bestand hat, sondern nur im Zusammenhang mit einem anderen Rechtsverhältnis begründet werden kann. Vor Vertragsabschluß muß deshalb feststehen, ob ein Vertragshändler-oder Handelsvertreter-Vertrag dem Konsignationslager-Vertrag zugrunde liegt.
Sprache:
deutsch
8 Seiten
Mitgliederpreis nach Anmeldung sichtbar
Leitfaden und Muster
Nutzen:
Zur schnellen Abwicklung von Lieferverträgen kann die Einrichtung eines Konsignationslagers dienlich sein. Die hiermit verbundenen Rechte und Pflichten werden durch den Konsignationslager-Vertrag geregelt. Der Konsigantionslager-Vertrag stellt eine Zusatzvereinbarung zu Handelsvertreter- oder Vertragshändler-Verträgen dar. Der kaufmännische Sprachgebrauch versteht unter einem Konsignationslager einen Warenbestand, der von einem Unternehmer einem zu seiner Absatzorganisation gehörigen selbständigen Gewerbetreibenden zur sofortigen Belieferung der Kundschaft, in manchen Fällen auch zu Vorführungs- und Ausstellungszwecken, überlassen wird. Von wesentlicher Bedeutung ist, daß ein Konsignationslager-Vertrag keinen selbständigen Bestand hat, sondern nur im Zusammenhang mit einem anderen Rechtsverhältnis begründet werden kann. Vor Vertragsabschluß muß deshalb feststehen, ob ein Vertragshändler-oder Handelsvertreter-Vertrag dem Konsignationslager-Vertrag zugrunde liegt.
Sprache:
deutsch
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