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Product Information
- Author
- ORGALIM
- EAN
- 4250697511969
- Edition
- 2004
- Umfang
- 48 Seiten
- Delivery time
- next business day
Europäisches Wettbewerbsrecht in der Praxis
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18.50 EUR excl. VAT
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Description
Europäisches Wettbewerbsrecht in der Praxis
Orgalime 2004
48 Seiten
Eine kompakte Übersicht über die Hauptaspekte des EG Wettbewerbsrechtes
Inhalt:
Der Ansatz des EG-Wettbewerbsrechts Welche Vereinbarung und Verhaltensweisen sind vom Verbot der Wettbewerbsbeschränkungen betroffen? Wettbewerbsbeschränkende horizontale Vereinbarungen Wettbewerbsbeschränkende vertikale Vereinbarungen Vereinbarungen von geringer Bedeutung Missbrauch einer marktbeherrschenden Position Wichtige Hinweise für Verbände und ihre Mitgliedsunternehmen Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Rechtsmittel der Wettbewerbsbehörden und der beteiligten Parteien Programm zur Gewährleistung der Einhaltung der Wettbewerbsregeln Hintergrund: Seit dem 1.5.2004 geh die Europäische Kommission einen neuen Weg bei der Befreiung vom Kartellverbot. Nach diesem System besteht kein Zwang und keine Möglichkeit mehr zur Mitteilung einer Vereinbarung oder eigens Beschlusses an die Europäische Kommission. Die Kommission gewährt nunmehr weder Einzelfreistellungen noch gibt sie ein Negativattest aus, wie es früher der Fall war. Vereinbarungen, Entscheidungen oder abgestimmte Verhaltensweisen europäisches Wettbewerbsrecht verletzen, sind grundsätzlich verboten, es sei denn, die selben Bedingungen liegen vor, die auch früher zu einer Einzelfreistellung geführt hätten. Ein wichtiger Nachteil des bestehenden Systems liegt darin, dass sich Unternehmen so lange nicht darauf verlassen können, welche Position die Europäische Kommission bzw. die nationalen Behörden in Bezug auf die Rechtmäßigkeit einnehmen, bis eine entsprechende Einzelfallentscheidung vorliegt.
Sprache:
deutsch
48 Seiten
Eine kompakte Übersicht über die Hauptaspekte des EG Wettbewerbsrechtes
Inhalt:
Der Ansatz des EG-Wettbewerbsrechts Welche Vereinbarung und Verhaltensweisen sind vom Verbot der Wettbewerbsbeschränkungen betroffen? Wettbewerbsbeschränkende horizontale Vereinbarungen Wettbewerbsbeschränkende vertikale Vereinbarungen Vereinbarungen von geringer Bedeutung Missbrauch einer marktbeherrschenden Position Wichtige Hinweise für Verbände und ihre Mitgliedsunternehmen Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Rechtsmittel der Wettbewerbsbehörden und der beteiligten Parteien Programm zur Gewährleistung der Einhaltung der Wettbewerbsregeln Hintergrund: Seit dem 1.5.2004 geh die Europäische Kommission einen neuen Weg bei der Befreiung vom Kartellverbot. Nach diesem System besteht kein Zwang und keine Möglichkeit mehr zur Mitteilung einer Vereinbarung oder eigens Beschlusses an die Europäische Kommission. Die Kommission gewährt nunmehr weder Einzelfreistellungen noch gibt sie ein Negativattest aus, wie es früher der Fall war. Vereinbarungen, Entscheidungen oder abgestimmte Verhaltensweisen europäisches Wettbewerbsrecht verletzen, sind grundsätzlich verboten, es sei denn, die selben Bedingungen liegen vor, die auch früher zu einer Einzelfreistellung geführt hätten. Ein wichtiger Nachteil des bestehenden Systems liegt darin, dass sich Unternehmen so lange nicht darauf verlassen können, welche Position die Europäische Kommission bzw. die nationalen Behörden in Bezug auf die Rechtmäßigkeit einnehmen, bis eine entsprechende Einzelfallentscheidung vorliegt.
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deutsch
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